Wofür brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung wird auch Volksversicherung genannt, da sie zu den wichtigsten Versicherungen gehört. Denn laut Gesetz haftet Jedermann mit seinem gesamten Vermögen, der anderen einen Schaden zufügt. Deshalb sollte jeder die private Haftpflicht im Versicherungsordner haben.
Drei wichtige Aufgaben nimmt die private Haftpflichtversicherung für Versicherte wahr:
- Sie prüft die Frage der Haftpflicht.
- Sie befriedigt berechtigte Ansprüche.
- Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, bei unklarer Rechtslage.
In Österreich ist die private Haftpflicht in einer Basisversion meist in der sogenannten Haushaltsversicherung inkludiert. Besitzen Sie keine Haushaltsversicherung oder ist die Deckungssumme Ihrer Haushaltsversicherung zu gering, ist eine separate Privathaftpflichtversicherung sehr zu empfehlen. Hier genießen Sie zusätzlich vollen Schutz, ob als Gast oder Untermieter, in Ihrer eigenen Wohnung, oder sogar auf Fernreisen im Urlaub. Schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen und prüfen Sie mindestens alle fünf Jahre den Versicherungsschutz, Leistungen und den Preis.
Wer sollte eine private Haftpflichtversicherung abschließen?
- Studenten in einer Wohngemeinschaft: Kinder und Jugendliche, die noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
- Ehepartner/Lebenspartner: Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann die Versicherung für beide Partner gelten. Tragen Sie dafür den Namen des Partners in den Vertrag.
- Kinder: Sobald die Kinder volljährig sind, müssen sie selbst eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Es sei denn, die Kinder gehen weiterhin zur Schule, machen ihre erste Berufsausbildung oder heiraten.
- Babysitter/Erzieher(in): Wer auf fremde Kinder aufpasst, ist in der Regel über die versicherte Familie haftpflichtversichert. Fragen Sie danach, ob eine private Haftpflichtversicherung besteht.
- Haushaltshilfen: Wie beim Babysitter zahlt bei einem Schaden in der Regel die Haftpflichtversicherung der Auftraggeber.
- Rechtsreferendare und Lehramtsanwälte: Sie müssen sich ab dem ersten Staatsexamen selbst versichern.
Vorteile und Nachteile einer privaten Haftpflichtversicherung
- Die Haftpflichtversicherung zahlt schnell und unkompliziert.
- Die private Haftpflichtversicherung gilt in der Regel für die ganze Familie und Lebensgemeinschaften in einem Haushalt, sowie für WG´s.
- Auch Kinder sind in der Privathaftpflichtversicherung versichert.
- Die Privathaftpflicht leistet mehr als nur für den Ersatz von materiellen Schäden.
- Die Haftpflichtversicherung zahlt beim Sport.
- Bauherren, Jäger und Besitzer von Hunden müssen eine gesonderte Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
- Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Guthaben, Haus und Hof, das Bankguthaben und den Lohn und das Gehalt – wenn Sie zu Schadensersatz verpflichtet werden.
- Die private Haftpflichtversicherung gilt nicht für Autos, Motorräder oder Quads – diese müssen über die Kfz-Versicherung abgedeckt werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung wehrt, ähnlich einer Rechtsschutzversicherung, unberechtigte Ansprüche ab. Sie würde also im Rechtsstreit den Prozess führen und die damit verbundenen Kosten übernehmen.
Worauf sollte ich beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung achten?
- Versicherungssumme: Schließen Sie keine Verträge mit zu niedriger Versicherungssumme ab. Vor allem Personenschäden können in die Millionenhöhen gehen.
- Forderungsausfalldeckung: Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dennoch haben nicht alle Personen in Österreich die Relevanz bereits erkannt. Wird Ihnen also ein Schaden zugefügt, für den Sie zum Beispiel Schadensersatz bekommen würden und die Person keine eigene Privathaftpflichtversicherung hat, übernimmt Ihre Privathaftpflicht den Schaden. Meist ab Schäden über 2.500 Euro. Voraussetzung: Sie haben die Forderungsausfalldeckung im Tarif eingeschlossen.
- Gefälligkeitsschaden: Auch Freundschaftsdienst genannt. Nehmen wir einmal an, Sie helfen einem Freund beim Umzug. Fällt Ihnen ein teurer Gegenstand aus der Hand und geht kaputt zahlen nur Haftpflichtversicherungen, die in ihren Bedingungen den Gefälligkeitsschaden abdecken. Häufig ist dieser Punkt jedoch ausgeschlossen. Wir wissen, welche Versicherung den Gefälligkeitsschaden abdeckt. Fragen Sie uns!
- Schlüsselverlust: Jeglicher Verlust ist im Grunde nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine Ausnahme stellt der Schlüsselverlust dar. Häufig müssen beim Schlüsselverlust viele Schlösser ausgetauscht werden. Zum Beispiel, wenn es sich um eine Mietswohnung handelt oder einem Büro. Achte darauf, ob die Höhe die Kostenübernahme von der Versicherung eingeschränkt ist.
Haftpflichtversicherung einfach erklärt
Quelle: blau direkt
Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung sichert den privaten Versicherungsnehmer (und auf Wunsch gegen Aufpreis dessen Familie und ggf. Hausangestellte) vor Forderungen Dritter. Die Privathaftpflicht ist im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht keine Pflicht, sondern eine freiwillige Versicherung. Die vertraglich vereinbarten Deckungssummen regeln dabei die maximale Schadensabdeckung.
Der Preis beträgt – je nach Leistungsumfang – meist zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person, wie Ihre Kinder oder Ihr Partner, andere aus Versehen schädigen und nach dem bürgerlichen Gesetzbuch zu Schadensersatz verpflichtet sind, dann kann eine Haftpflichtversicherung für den Ersatzanspruch aufkommen. Versichert sind Schäden im privaten Bereich, die fahrlässig entstanden sind, also nicht beabsichtigt. Für nebenberufliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Verein / Ehrenamt müssen gesonderte Klauseln oder eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Dabei werden typische Alltagsrisiken abgesichert. Dazu zählt auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz, einschließlich Vermietung und Baumaßnahmen (in beschränktem Umfang), die Haftung bei Sportausübung (Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkämpfe) und Tierhaltung (Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren, wilden Tieren; hier muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden).
In der Privathaftpflichtversicherung werden Schäden aus folgenden Bereichen ersetzt:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
„Reine“ Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind grundsätzlich ebenfalls versichert. In der Regel sind die Versicherungssummen für solche Schäden etwas geringer. Diese reinen Vermögensschäden kommen allerdings selten vor (Beispiel: man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt, wodurch der andere Fahrer einen Termin verpasst und dadurch einen nachweisbaren finanziellen Schaden erleidet).
Es wird jedoch nicht in allen Fällen von Schäden an Dritten geleistet. Entsteht ein Schaden grob fahrlässig oder durch Vorsatz, so wird der Versicherer leistungsfrei. Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind nicht in allen Tarifen eingeschlossen. Mietsachschäden an Hotelzimmern und Wohnungen sind hingegen nahezu immer mitversichert.
Risikoänderungen während der Vertragslaufzeit müssen dem Versicherer angezeigt werden. Für Haftpflichtrisiken, die im Laufe eines Versicherungsjahres neu hinzukommen, besteht ein Vorsorgeschutz bis zur nächsten Beitragsrechnung, in der zur Meldung neuer Risiken aufgefordert wird.
Der Großteil der Haftpflicht-Policen verfügt über mehrere kostenlose Deckungserweiterungen. Diese können zum Beispiel sein:
Abhandenkommen fremder privater Schlüssel und Dienstschlüssel
– Allmählichkeitsschäden
– Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde (z.B. Benzinkanister für Rasenmäher)
– Schäden an geliehenen Sachen
– Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 7 Jahre
– Forderungsausfalldeckung (wenn Sie selbst -Haftpflichtansprüche haben, und der Verursacher nicht zahlen kann)
– Gefälligkeitsschäden
– Schäden durch Haus-/ Kleintiere, wie zum Beispiel Katzen (für Hunde ist eine separate Versicherung erforderlich)
Überprüfen Sie, ob Sie besonderen Gefahren – die bspw. aus einem Ehrenamt folgen – ausgesetzt sind.
Melden Sie nach Möglichkeit keine unnötigen oder Bagatellschäden. Je mehr Schadensfälle in den letzten 5 Jahren vorlagen, desto schwieriger wird es, einen neuen günstigen Tarif zu beantragen, weil die Versicherer den Antrag bei zu vielen Vorschäden eventuell ablehnen werden. Da kleinere Schäden – aufgrund der Selbstbeteiligung – nicht erstattet werden, sollten Sie sich außerdem überlegen, welche Höhe Sie bei der Selbstbeteiligung wählen. Hier gilt die Regel „höhere Selbstbeteiligung = geringerer Beitrag“.
Es gibt keine gesonderte Haftpflichtversicherung für Mieter. Allerdings sollte jeder, der zur Miete wohnt, über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, damit diese bei versehentlich selbst verursachten Sachschäden am Eigentum des Vermieters die Kosten übernimmt.
Nein, in solchen Fällen wird eine separate KFZ-Versicherung benötigt. Meist ist eine Vollkasko-Versicherung im Mietvertrag enthalten. Dabei gelten jedoch in der Regel hohe Selbstbeteiligungen. Gegen einen Aufpreis kann diese meist gesenkt werden.
Bei Schäden durch Dritte zahlt die Versicherung. In einigen anderen Fällen auch die Hausratversicherung, bspw. bei Diebstahl. Bei selbst verursachten Schäden greifen lediglich spezielle Handyversicherungen.
Nein, spezielle Risiken wie die von Bauherren, Jägern oder einigen
Sportlern müssen separat abgesichert werden. Für Bauherren empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Achten Sie darauf, welche besonderen Gefahren Sie absichern wollen und ob – im Falle einer Absicherung der Familie – auch Kinder und Partner versichert sind und wer zahlt, wenn innerhalb der Familie Schäden entstehen.
Auf gar keinen Fall aufräumen. Erst Fotos machen und alles dokumentieren. Dann umgehend den Versicherer informieren. Laut Versicherungsvertragsgesetz hat man eine Woche Zeit den entstandenen Schaden zu melden. Zunächst genügt eine telefonische Schadensmeldung. Der Versicherer benötigt alle wichtigen Informationen und einen detaillierten Schadenshergang. Dringend abzuraten ist von einem Schuldeingeständnis ohne vorherige Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung.
Eine Absicherungshöhe über 2,5 Millionen Euro ist bei Sach- und Personenschäden mittlerweile Standard. Wichtig sind jedoch auch die Absicherungshöhen für Schlüsselverlust und andere Sonderfälle.
Online oder bei einem Makler erhalten Sie eine große Auswahl. Da viele Versicherer mittlerweile über eine qualifizierte Beratungs-Hotline verfügen und auch bei den Vergleichsrechnern viele Fragen vor Abschluss geklärt werden können, schließen mehr und mehr Versicherte eine PHV online ab.
Autohaftpflicht (wenn KFZ auch beruflich genutzt), Familien-, Tierhalter-, Hausbesitzer und Bootshaftpflicht können steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Pro Jahr beläuft sich die Obergrenze auf 1500 Euro je Person. Allerdings gilt diese Grenze für alle Vorsorgeaufwendungen! Darunter fällt auch die Krankenversicherung. In der Realität können daher meist nur geringe Beträge abgesetzt werden.
Ein Versicherungsvertrag kann bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich automatisch um 1 Jahr. Er kann dann erst wieder 3 Monate vor dem neuen Ablauf gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur um 1 Jahr. Längere Laufzeiten müssen vom Kunden explizit bestätigt werden.
Haftpflicht-Autoversicherungen laufen bei den meisten Versicherern zum 1.1. eines jeden Jahres ab und können auch noch einen Monat vorher gekündigt werden (spätestens bis zum 30.11.).
Sollten Sie einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, ist dieser erstmals zum Ablauf des 3. Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher). Seit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz können auch 5-Jahresverträge zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden, unabhängig davon, ob sie neu abgeschlossen werden oder bereits länger bestehen.
Nach einem Schadensfall kann der Vertrag innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, nachdem der Schaden vom Versicherer reguliert wurde.
Wenn die Beiträge Ihres Vertrags erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.
Wenn das versicherte Risiko nicht mehr vorhanden ist, kann die Versicherung direkt aufgehoben werden. Halten Sie beispielsweise einen Hund oder ein Pferd und das Tier verstirbt, erlischt auch die Versicherung (unabhängig von der Vertragslaufzeit). Ein eventuell im Voraus gezahlter Versicherungsbeitrag wird dann anteilig zurückerstattet.
Im Gesetz steht, dass jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, […] dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.“ Laut Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist man somit auch mit seinem privaten Vermögen in der Pflicht. Wer sich bei einem Besuch beim Nachbarn auf dessen Brille setzt, muss freilich kein finanzielles Fiasko erwarten. Anders sieht es jedoch auch, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die Schadensersatzforderungen können in die Hundertausende gehen. Teils müssen lebenslange Renten gezahlt werden oder Verdienstausfälle bei Freiberuflern. Eine private Haftpflichtversicherung springt genau für diese Fälle ein und ist somit wahrhaftig eine Volksversicherung. Dabei unterscheiden sich jedoch die Versicherungen in ihren Leistungen und Preisen. Vergleichen Sie zum Beispiel mit unserer Capitalo-App.
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen.
Die Versicherung kommt dabei zum Beispiel für einen materiellen Schaden auf, also für Sachschäden, wenn man sich bei einem Besuch auf die Brille des Freundes setzt oder das neue Smartphone der Freundin kaputt macht. Bevor die private Haftpflichtversicherung aber den Schaden bezahlt, prüft die jedoch zunächst, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Denn einfach so gibt es natürlich kein Geld.
Wenn die private Haftpflichtversicherung zu einem positiven Ergebnis kommt, zahlt sie entweder die Kosten für die Wiederherstellung. Zum Beispiel für eine Reparatur, wenn der Computerfachmarkt ein Gutachten erstellt hat, dass nur ein Teil des Computers ausgetauscht werden muss, damit dieser wieder läuft oder, wenn keine Reparatur möglich ist, den Ersatz des beschädigten Gegenstandes. Kosten für ein Gutachten werden ebenso übernommen.
Die private Haftpflichtversicherung kommt aber auch für die Folgeschäden auf, zum Beispiel wenn ein Gegenstand kaputt gegangen ist der zum Erwerb des Lebensunterhaltes notwendig ist.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden. Diese gehören meist zu den teureren Schadensfällen. Zum Beispiel zahlt die Privathaftpflicht bei verletzten Personen die Bergungskosten, notwendige Kosten für eine Behandlung, den Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld. Ist durch den Schaden auch eine lebenslange Rente erforderlich, übernimmt die private Haftpflichtversicherung auch diese Kosten.
Ein Vermögensschaden den die private Haftpflichtversicherung bezahlen soll liegt vor, wenn durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierzu zählt zum Beispiel auch ein entgangener Gewinn einer Geldanlage oder ein Verdienstausfall.
Zudem agiert die private Haftpflichtversicherung auch als eine Art Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Ansprüche abwehrt. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen „passiven“ Rechtsschutz.
Neben der Privathaftpflichtversicherung gibt es noch weitere nicht unwichtige Haftpflichtversicherungen:
Kfz-Haftpflichtversicherung: Jedes Fahrzeug oder Motorrad benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Tierhalterhaftpflichtversicherung: Hunde zum Beispiel müssen über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Kleintiere wie Hamster oder Katzen sind in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Versichert sind Haftpflichtschäden, die durch oder im Bereich von Häusern sowie Grund und Boden entstehen.
Heizöltank-Versicherung oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen, wenn das Öl oder die Flüssigkeiten das Grundwasser verschmutzen.
Wassersporthaftpflichtversicherung: Hier ist vor allem die Schiffshaftpflichtversicherung zu nennen, die eine Muss-Versicherung darstellt.
Jagdhaftpflichtversicherung: Durch Schäden die auf der Jagd passieren.
Bauherrenhaftpflichtversicherung: Versicherung gegen Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben
Sie haben ein günstigeres oder besseres Angebot auf Capitalo gefunden? Wie jede Versicherung muss diese fristgerecht und schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung sollte drei Monate vor Vertragsablauf beim Versicherer eingehen. Ein guter Versicherer fragt dann beim Kunden nach, warum die Kündigung eingereicht wurde. Eventuell bietet er einen besseren oder günstigeren Tarif an. Selbst nach der Kündigung können Sie also bei Ihrem Versicherer bleiben. Bietet er Ihnen keinen lukrativeren Tarif an, können Sie dann zu einem anderen Anbieter wechseln.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht für Sie immer, wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat.
Allmählichkeitsschäden: Schäden, die in Immobilien im Laufe der Zeit entstehen, etwa durch Ruß, Rauch oder Feuchtigkeit, sollten abgedeckt sein
Computer: Sind fremde Computer und Smartphones inbegriffen? Da hier viele Schäden gemeldet wurden, wollen viele Versicherer fremde Computer nicht mehr abdecken. Frage danach, der Schutz ist sinnvoll.
Ausland: Der gesamt Versicherungsschutz der Haftpflicht sollte auch bei einem Auslandsaufenthalt gelten.