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Wie kann ich meinen KSV-Eintrag löschen lassen?

Autor
Robert Prazak | Aktualisiert am 17. Oktober 2024
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Der KSV 1870 ist eine in Österreich seit vielen Jahren tätige Institution, die Unternehmen und Privatpersonen Schuldnerdaten zur Verfügung stellt, damit die Bonität geprüft oder auch nachgewiesen werden kann. Vielen Verbrauchern bereitet der Service des KSV Unbehagen, so dass sich die Frage stellt „Wie kann ich meinen KSV-Eintrag löschen lassen?“. Der Beitrag gibt Hintergrundinformationen zu dieser Frage und zeigt, wie und wann eine Löschung der KSV Daten möglich ist.

Wissenswertes zum KSV

Der „ Kreditschutzverband von 1870 “ –so der ausgeschriebene Name des KSV- stellt seit 1870 Daten zum Zahlungsverhalten an Unternehmen bereit. Das Ziel ist es nach Auskunft des KSV, Kredite und Geschäfte zu ermöglichen, die ohne eine Auskunft zur Bonität der Kunden nicht zustande gekommen wären. Kunden des KSV sind Unternehmen und Banken, aber auch Privatpersonen können eine KSV-Auskunft erhalten. Diese kann von Vorteil sein, wenn man Mietverträge oder andere Privatverträge abschließen möchte.

Auch wenn der KSV angibt, dass bei den über 8 Mio. Bonitätsprofilen über 90 % der Auskünfte positiv sind, haben viele eher Unbehagen bei der Vorstellung, dass Daten zum Kredit- und Zahlungsverhalten gespeichert werden. Häufig wird auch das Risiko gesehen, dass ein Sachverhalt falsch oder verzerrt erfasst wurde und auch falsch weitergegeben wird. Es stellt sich also die Frage „Wie kann ich meinen KSV-Eintrag löschen lassen?

Welche Daten speichert der KSV?

Zunächst ist wichtig, dass der KSV in erster Linie zahlungsbezogene Daten speichert, aber keineswegs Daten zum Einkommen oder anderen persönlichen Aspekten. Diese Daten sammelt sie nicht selbst, sondern erhält sie von ihren Vertragspartnern. Das sind Unternehmen, die mit dem KSV einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Eine weitere Datenquelle für die Bonitätsauskunft sind amtliche Schuldnerverzeichnisse, die gerichtliche Vollstreckungsbefehle und andere kritische Sachverhalte wie Insolvenzverfahren und eidesstattliche Erklärungen enthalten.

Im Wesentlichen finden sich also in der KSV-Datenbank Zahlungsdaten zu Kredit-, Ratenkauf-, Mobilfunk- und anderen langlaufenden Verträgen, bei denen der Konsument eine längerfristige Verpflichtung eingegangen ist und es zu Zahlungsverzug kommen kann. Als positive Einträge werden bei der KSV solche Verträge gespeichert, bei denen alle Zahlungen reibungslos verlaufen sind. Bei negativen Einträgen ist das nicht der Fall, allerdings müssen erst zwei Mahnungen ergangen sein, bis der negative Eintrag erfolgt. Außerdem muss in der Mahnung auf dem KSV Eintrag hingewiesen werden. Mit diesem muss schließlich bis vier Wochen nach der ersten Mahnung gewartet werden.

Warum darf der KSV Zahlungsdaten speichern?

Auch der KSV und ihre Partner unterliegen dem Datenschutzrecht. Danach dürfen personenbezogene Daten nur gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden, wenn die betroffene Person diesem zugestimmt hat. Wenn Sie einen KSV-Eintrag haben, werden Sie sich vielleicht fragen, wann Sie der Speicherung Ihrer Daten zugestimmt haben. Tatsächlich ist die Zustimmung zur Weitergabe von Daten an den KSV in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen geregelt. Es lohnt sich also, diese genauso zu prüfen wie den eigentlichen Vertragstext, denn die AGB sind Teil des Vertrags.

Außerdem kann der KSV Daten speichern, wenn dieses nach Bundesdatenschutzgesetz zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Unternehmen sinnvoll und geboten ist. Das berechtigte Interesse hier ist in erster Linie der Schutz der Banken vor allzu großen Zahlungsausfällen. Wenn man bedenkt, dass Banken Kredite aus unseren Einlagen finanzieren, scheint diese gesetzliche Regelung durchaus sinnvoll.

Wie lange speichert der KSV Daten?

Der KSV behält unsere Daten nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag, sondern löscht diese automatisch nach bestimmten Fristen.

  1. Zunächst wird die Information zu den Anfragen selbst gespeichert und nach einem Jahr wieder gelöscht. Über die KSV-Anfrage eines Unternehmens werden andere Unternehmen aber nur 10 Tage lang informiert.
  2. Daten zu Kreditverträgen werden drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung aus dem KSV-Register entfernt.
  3. Drei volle Kalenderjahre lang werden Informationen zu fälligen und beglichenen Forderungen gespeichert. Wenn die Forderung nicht beglichen aber auch nicht gerichtlich verfolgt wird, dauert die Speicherung bis zum Ende des vierten vollen Jahres.
  4. Bei Verpflichtungen aus Girokonten oder aus langlaufenden Schuldverhältnissen wie etwa einem Mobilfunkvertrag werden diese Daten mit Auflösung des Kontos oder des Schuldverhältnisses gelöscht.
  5. Daten aus der Nutzung einer Kreditkarte werden nach genau drei Jahren gelöscht.
  6. Daten zu Verbindlichkeiten gegenüber Onlineshops und Versandhändler werden erst dann gelöscht, wenn diese beglichen wurden.
  7. Und schließlich werden Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen nach drei Jahren oder nach Nachweis durch das Amtsgericht gelöscht, das das Schuldnerverzeichnis führt.

Kann ich meine KSV Einträge vorzeitig löschen lassen?

Auch der KSV ist nicht unfehlbar, es kann also sein, dass falsche oder unvollständige Daten gespeichert sind. Daher empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen – nach Empfehlung von Experten sogar jährlich- von dem kostenlosen Auskunftsrecht Gebrauch zu machen, das euch nach § 34 Bundesdatenschutzgesetzt zusteht. Hier finden Sie das Formular zur KSV-Auskunft.

Löschung von positiven KSV-Einträgen

Fehler in positiven KSV-Auskünften wie etwa Adressenfehler oder Fehler in Schreibweisen können Sie mittels eines Schreibens an den KSV korrigieren lassen. Diese ist natürlich daran interessiert, die korrekten Daten zu haben. Wenn die Änderung unstrittig ist –was bei positiven Einträgen in der Regel der Fall sein dürfte- können die Daten schnell gelöscht werden.

Löschung von negativen KSV-Einträgen

Etwas anders ist es bei negativen Einträgen. Bei diesen verweist der KSV an die Unternehmen, von denen die Einträge stammen. Ein falscher negativer KSV-Eintrag kann z.B. entstehen, wenn ihr einer Forderung widersprochen habt, weil diese unbegründet ist. In diesem Fall darf die unbeglichene Forderung nicht als negativer Eintrag an den KSV gegeben werden. Aber natürlich kann es auch zu Fehlern oder einer Verzögerung bei der Weitergabe von Daten an den KSV kommen. In diesem Fall sind die verantwortlichen Unternehmen verpflichtet, beim KSV für die Löschung der Daten zu sorgen. Wenn das Unternehmen allerdings der Meinung ist, dass der negative Eintrag berechtigt ist, bleibt Ihnen nur die Konsultation eines Rechtsanwalts. Mit diesem können Sie sich über weitere gerichtliche Schritte informieren lassen, um den nach Ihrer Meinung falschen Eintrag löschen zu lassen.

Ihr Auskunftsrecht

Jeder Konsument ist nach der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO dazu berechtigt, von jedem Unternehmen, das seine persönlichen Daten verwendet, detailliert Auskunft zu verlangen. Dazu gehört nicht nur Daten als solche, sondern auch die Quelle, aus der die Daten stammen. Diese Auskünfte können immer angefragt werden, wir emepfehlen Ihnen dazu die Schriftform.
Nach Art 15 DSGVO ist jedes Unternehmen, das einen Eintrag vorgenommen hat, verpflichtet, unverzüglich aber innerhalb eines Monats kostenlos die Auskunft zu erteilen. Das Unternehmen darf die Auskunft nur dann verweigern, wenn der Antrag unbegründet war. Wenn das Unternehmen die Auskunft verweigert, können die Betroffenen bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einbringen.
Wenn sich herausstellt, daß ein Eintrag unrichtig vorgenommen wurde, haben Sie die Möglichkeit, vom eintragenden Unternehmen eine Richtigstellung beziehungsweise Löschung zu verlangen.

Hier gelangen Sie zu den Kreditauskunftsdiensten in Österreich:

  • KSV 1870
    Auskunft nach Art 15 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), Identifizierung mit ID Austria oder mit Ausweis möglich.
    Der Link zur kostenlosen Abfrage zur Selbstauskunft befindet sich UNTERHALB des zahlungspflichtigen Angebotes!
  • CRIF
    kostenlose Selbstauskunft für Privatleute

Fazit

Es lohnt sich also, vom Auskunftsrecht Gebrauch zu machen und die eigenen Daten bei dem KSV einzusehen. Gerade in Zeiten zunehmender Onlinekäufe werden Bonitätsauskünfte des KSV immer wichtiger.

Autor
Redaktion Robert Prazak

Robert Prazak verantwortet die Online-Redaktion von CAPITALO und begleitet unsere Social Media und PR-Arbeit in seinem Alltag. Seit 1995 schreibt er über spannende Themen für Finanz-Channels und Vergleichsportale, aber auch für Social Media Agenturen, Banken sowie PR-Verlage.

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