Bei dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die Kreditinstitute verpflichtet, alle maßgeblichen Preise und Kosten in ihren sämtlichen Kreditangeboten anzugeben.
Dadurch soll dem Kreditnehmer ein Preisvergleich ermöglicht werden. Der VKrG regelt, wann und wie ein Kreditinstitut seine Preise anzugeben hat und welche einzelnen Bestandteile in den Gesamtpreis einzurechnen sind. Daher muss in allen Kreditangeboten auch der effektive Jahreszins genannt werden.
Der Verbraucherkreditgesetz schreibt vor, dass Verbraucher immer möglichst die vollständigen Preise – sogenannte Endpreise – sehen können. Für Kredite, bei welchen der Endpreis schwierig zu bestimmen ist, schreibt die VKrG die Angabe von Effektivzinsen und dem repräsentativen Beispiel vor.
Der Verbraucher muss rechtzeitig bevor er durch den Vertrag oder ein Angebot gebunden ist, vom Unternehmer umfangreiche Informationen (ua Art des Kredits, Gesamtkreditbetrag, Laufzeit, Sollzinssatz, effektiven Jahreszinssatz, Barzahlungspreis der Ware, Rücktrittsrecht etc.) auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt erhalten.