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Verbraucherkreditgesetz (VKrG) Österreich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) schützt Verbraucher bei der Aufnahme von Krediten durch umfassende Informationspflichten und Rücktrittsrechte
  • Kreditgeber müssen vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit prüfen und alle wichtigen Informationen wie effektiven Jahreszins transparent offenlegen
  • Das Gesetz gilt für Kredite ab 200 Euro und umfasst auch Leasing sowie andere Finanzierungsformen
  • Sie haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht und können den Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen

Zentrale Regelungen des VKrG

Für welche Kredite gilt das VKrG?

Das Verbraucherkreditgesetz gilt für alle Kreditverträge mit einem Gesamtkreditbetrag ab 200 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen klassischen Ratenkredit, einen Überziehungsrahmen oder eine andere Form der Kreditierung handelt.

Nicht unter das VKrG fallen:

  • Kredite unter 200 Euro
  • Kredite, die binnen drei Monaten zurückgezahlt werden und nur geringe Kosten verursachen
  • Kredite, bei denen nur eine übergebene Sache als Sicherheit dient
  • Kredite, die durch ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache besichert sind
  • Kredite für den Erwerb von Eigentumsrechten an unbeweglichen Sachen

Vorvertragliche Informationspflichten

Bevor du einen Kreditvertrag unterschreibst, muss dir der Kreditgeber wichtige Informationen zur Verfügung stellen. Diese umfassen:

  • Die genaue Höhe des Kredits und die Bedingungen für die Auszahlung
  • Den Sollzinssatz und alle anderen Kosten
  • Den effektiven Jahreszins anhand eines repräsentativen Beispiels
  • Die Laufzeit des Kredits
  • Die Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Rückzahlungen
  • Eventuelle zusätzliche Versicherungspflichten
  • Informationen zum Rücktrittsrecht

Diese Informationen erhältst du im standardisierten Europäischen Verbraucherkreditinformationsblatt. So kannst du verschiedene Kreditangebote einfach vergleichen.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Der Kreditgeber ist gesetzlich verpflichtet, vor der Kreditvergabe deine Kreditwürdigkeit zu prüfen. Dabei muss er:

  • Ausreichende Informationen über deine finanzielle Situation einholen
  • Gegebenenfalls Datenbankabfragen durchführen
  • Dich über erhebliche Zweifel an deiner Rückzahlungsfähigkeit informieren

Wird ein Kreditantrag aufgrund einer negativen Datenbankauskunft abgelehnt, muss der Kreditgeber dich darüber kostenlos informieren.

Dein Rücktrittsrecht

Als Kreditnehmer hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Die Frist beginnt:

  • Mit dem Tag des Vertragsabschlusses
  • Erst wenn du alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten hast

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Nach einem Rücktritt musst du:

  • Den ausbezahlten Kreditbetrag zurückzahlen
  • Die seit der Auszahlung angefallenen Zinsen bezahlen
  • Dies innerhalb von 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung

Vorzeitige Rückzahlung

Du hast das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Dabei:

  • Verringern sich die Zinsen entsprechend
  • Können die Kosten verhältnismäßig reduziert werden
  • Darf der Kreditgeber eine angemessene Entschädigung verlangen

Die Entschädigung ist jedoch begrenzt:

  • Maximal 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei Restlaufzeit unter einem Jahr
  • Maximal 1% bei längerer Restlaufzeit
  • Keine Entschädigung bei Überziehungsmöglichkeiten oder Versicherungsleistungen

Schutz bei Zahlungsschwierigkeiten

Das VKrG schützt dich auch bei Zahlungsproblemen:

  • Der Kreditgeber muss dir bei Terminverlust eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen
  • Änderungen des Zinssatzes müssen vorab mitgeteilt werden
  • Du hast Anspruch auf regelmäßige Kontoauszüge und Tilgungspläne

Spezielle Kreditformen im VKrG

Überziehungsmöglichkeiten

Das VKrG unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Überziehungen deines Kontos:

1. Eingeräumte Überziehung (Kontokorrentkredit)

  • Vertraglich vereinbarter Überziehungsrahmen
  • Bank muss vorab über Zinssatz und Bedingungen informieren
  • Regelmäßige Information durch Kontoauszüge
  • Änderungen des Zinssatzes müssen mitgeteilt werden

2. Geduldete Überschreitung

  • Stillschweigende Akzeptanz der Überziehung über den vereinbarten Rahmen hinaus
  • Gilt ab 200 Euro
  • Bank muss über Zinssatz und anfallende Entgelte informieren
  • Bei erheblicher Überschreitung über einen Monat: Warnpflicht der Bank

Verbraucherleasing

Leasingverträge fallen unter das VKrG, wenn einer dieser Fälle vorliegt:

  1. Kaufpflicht: Du bist verpflichtet, den Leasinggegenstand zu erwerben
  2. Andienungsrecht: Der Leasinggeber kann von dir den Kauf verlangen
  3. Restwertgarantie: Du musst für einen bestimmten Restwert einstehen
  4. Kaufoption: Dir wird das Recht eingeräumt, den Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu erwerben

Wichtige Besonderheiten beim Leasing:

  • Aufklärungspflicht über das Restwertrisiko
  • Information über die Wertermittlung bei Vertragsende
  • Spezielle Regelungen zur vorzeitigen Vertragsbeendigung
  • Besondere Berechnungsgrundlagen für Ausgleichszahlungen

Verbundene Kreditverträge

Ein verbundener Kreditvertrag liegt vor, wenn:

  • Der Kredit der Finanzierung eines speziellen Produkts oder einer Dienstleistung dient
  • Beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden

Das sind die wichtigsten Rechte bei verbundenen Verträgen:

  1. Einwendungsdurchgriff:
    • Du kannst Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch dem Kreditgeber entgegenhalten
    • Dies gilt, wenn du erfolglos beim Verkäufer reklamiert hast
  2. Gekoppeltes Rücktrittsrecht:
    • Trittst du vom Kaufvertrag zurück, gilt der Rücktritt auch für den Kreditvertrag
    • Trittst du vom Kreditvertrag zurück, kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten
    • Frist für den Rücktritt vom Kaufvertrag: 1 Woche nach Kreditrücktritt

Fremdwährungskredite

Bei Krediten in fremder Währung gelten besondere Informationspflichten:

  • Aufklärung über Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiko
  • Darstellung der historischen Wechselkursentwicklung
  • Grafische Darstellung der Referenzzinssätze
  • Offenlegung aller zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Euro-Krediten

Praxistipp: Bei Fremdwährungskrediten ist besondere Vorsicht geboten. Die Wechselkursschwankungen können zu deutlich höheren Rückzahlungen führen als ursprünglich geplant. Lass dich vor Abschluss ausführlich beraten und prüfe genau die Risiken.

Praktische Auswirkungen und Tipps für Kreditnehmer

Checkliste vor der Kreditaufnahme

Vor dem Kreditgespräch:

  • Alle Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen bereithalten
  • Bestehende Kredite und Verpflichtungen auflisten
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorbereiten
  • Verwendungszweck des Kredits klar definieren

Während des Kreditgesprächs:

  • Europäisches Standardinformationsblatt anfordern
  • Effektiven Jahreszins mit anderen Angeboten vergleichen
  • Nach allen Nebenkosten und Gebühren fragen
  • Möglichkeiten zur vorzeitigen Rückzahlung klären
  • Schriftliche Unterlagen zum Durchlesen mit nach Hause nehmen

Beispielrechnung: Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins macht Kreditangebote vergleichbar. Ein Beispiel:

Kredit A:

  • Kreditsumme: 10.000 €
  • Laufzeit: 4 Jahre
  • Nominalzins: 3,5%
  • Bearbeitungsgebühr: 2% (200 €)
  • Effektiver Jahreszins: 4,1%

Kredit B:

  • Kreditsumme: 10.000 €
  • Laufzeit: 4 Jahre
  • Nominalzins: 3,9%
  • Keine Bearbeitungsgebühr
  • Effektiver Jahreszins: 3,9%

Trotz des höheren Nominalzinses ist Kredit B günstiger, da keine zusätzlichen Gebühren anfallen.

Typische Fallstricke vermeiden

  1. Übereilter Vertragsabschluss
    • Nimm dir Zeit zum Vergleichen
    • Nutze dein 14-tägiges Rücktrittsrecht
    • Lies das Kleingedruckte sorgfältig
  2. Versteckte Kosten
    • Achte auf verpflichtende Zusatzversicherungen
    • Prüfe alle Gebühren und Spesen
    • Berücksichtige mögliche Kontoführungskosten
  3. Zu hohe Kreditrate
    • Plane einen finanziellen Puffer ein
    • Berücksichtige mögliche Einkommensänderungen
    • Rechne mit steigenden Zinsen bei variablen Krediten

Musterbeispiel: Rücktrittsrecht nutzen

Situation:
Du hast einen Kredit über 15.000 € aufgenommen und nach einer Woche ein günstigeres Angebot gefunden.

So gehst du vor:

  1. Rücktrittserklärung schriftlich verfassen
  2. Innerhalb der 14-Tage-Frist absenden
  3. Kreditbetrag plus angefallene Zinsen zurückzahlen
  4. Frist von 30 Tagen für die Rückzahlung einhalten

Praxistipps für die Kreditaufnahme

  1. Kreditvergleich:
    • Mindestens drei Angebote einholen
    • Auf vergleichbare Laufzeiten achten
    • Effektiven Jahreszins als Vergleichsgröße nutzen
  2. Unterlagen sorgfältig aufbewahren:
    • Kreditvertrag
    • Europäisches Standardinformationsblatt
    • Tilgungsplan
    • Versicherungsunterlagen
    • Korrespondenz mit der Bank
  3. Bei Zahlungsschwierigkeiten:
    • Frühzeitig mit der Bank Kontakt aufnehmen
    • Möglichkeiten zur Ratenaussetzung prüfen
    • Umschuldung in Betracht ziehen
    • Schuldnerberatung aufsuchen

Expertentipp von unserem Finanzberater

Achten Sie besonders auf die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit. Ein niedrigerer monatlicher Beitrag durch eine längere Laufzeit führt oft zu deutlich höheren Gesamtkosten. Rechnen Sie verschiedene Szenarien durch und wählen Sie die für Sie optimal passende Kombination aus Rate und Laufzeit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verbraucherkreditgesetz

Ab wann gilt das Rücktrittsrecht?

Die 14-tägige Rücktrittsfrist beginnt erst, wenn der Kreditvertrag abgeschlossen wurde und du alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten hast. Fehlen wichtige Informationen, beginnt die Frist nicht zu laufen.

Was passiert bei Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug kann der Kreditgeber Verzugszinsen berechnen. Bevor er den gesamten Kredit fällig stellen kann (Terminsverlust), muss er:
– Eine qualifizierte Mahnung schicken
– Eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen
– Den Terminsverlust ausdrücklich androhen

Wie berechnet sich die Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung?

Die Entschädigung ist gesetzlich begrenzt:
– Maximal 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei Restlaufzeit unter einem Jahr
– Maximal 1% bei längerer Restlaufzeit
– Keine Entschädigung bei Beträgen unter 10.000 Euro innerhalb von 12 Monaten

Muss ich eine Kreditversicherung abschließen?

Nein, eine Kreditversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Macht der Kreditgeber sie zur Bedingung, muss er:
– Dies bereits in der Werbung angeben
– Die Kosten in den effektiven Jahreszins einrechnen
– Dir die Möglichkeit geben, einen alternativen Versicherer zu wählen

Was gilt bei Online-Krediten?

Auch bei Online-Krediten hast du alle Rechte aus dem VKrG. Zusätzlich gelten:
– Die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes
– Besondere Informationspflichten vor Vertragsabschluss
– Das 14-tägige Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen

Kann ich meinen Kredit auf eine andere Bank übertragen?

Ja, eine Umschuldung ist jederzeit möglich. Beachte dabei:
– Mögliche Kosten für die vorzeitige Rückzahlung
– Neue Bonitätsprüfung bei der anderen Bank
– Vergleich der Gesamtkosten inklusive aller Gebühren

Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Kredit?

Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch nach der Scheidung bestehen. Beide Partner haften weiterhin gesamtschuldnerisch. Möglichkeiten sind:
– Einvernehmliche Übernahme durch einen Partner
– Umschuldung auf einen einzelnen Partner
– Gemeinsame Weiterführung mit klarer Zahlungsvereinbarung

Wie erkenne ich unseriöse Kreditangebote?

Vorsicht bei:
– Krediten ohne Bonitätsprüfung
– Vorkosten oder Bearbeitungsgebühren vor Kreditauszahlung
– Fehlenden oder unvollständigen Standardinformationen
– Druck zum schnellen Vertragsabschluss
– Auffällig günstigen Zinsen

Was tun bei Problemen mit dem Kreditgeber?

Bei Streitigkeiten können Sie sich wenden an:
– Die Bankenaufsicht (FMA)
– Die Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft
– Verbraucherschutzorganisationen
– Einen Rechtsanwalt für Bankrecht

Werden Kredite unter 200 Euro gar nicht reguliert?

Auch Kleinkredite unter 200 Euro unterliegen dem allgemeinen Verbraucherschutz und dem ABGB. Das VKrG bietet aber zusätzliche Schutzrechte, die hier nicht gelten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Alexander Senger

Alexander Senger ist bei Capitalo für die Bereiche Marketing, Content-Erstellung, Entwicklung und Administration verantwortlich. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Online-Marketing und einer Leidenschaft für Finanzthemen setzt er sich dafür ein, Verbrauchern komplexe Finanzfragen verständlich und nahbar zu machen. Sein Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen rund ums Thema Geld zu treffen.

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