Das Wichtigste in Kürze:
- Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) schützt Verbraucher bei der Aufnahme von Krediten durch umfassende Informationspflichten und Rücktrittsrechte
- Kreditgeber müssen vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit prüfen und alle wichtigen Informationen wie effektiven Jahreszins transparent offenlegen
- Das Gesetz gilt für Kredite ab 200 Euro und umfasst auch Leasing sowie andere Finanzierungsformen
- Sie haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht und können den Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen
Zentrale Regelungen des VKrG
Für welche Kredite gilt das VKrG?
Das Verbraucherkreditgesetz gilt für alle Kreditverträge mit einem Gesamtkreditbetrag ab 200 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen klassischen Ratenkredit, einen Überziehungsrahmen oder eine andere Form der Kreditierung handelt.
Nicht unter das VKrG fallen:
- Kredite unter 200 Euro
- Kredite, die binnen drei Monaten zurückgezahlt werden und nur geringe Kosten verursachen
- Kredite, bei denen nur eine übergebene Sache als Sicherheit dient
- Kredite, die durch ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache besichert sind
- Kredite für den Erwerb von Eigentumsrechten an unbeweglichen Sachen
Vorvertragliche Informationspflichten
Bevor du einen Kreditvertrag unterschreibst, muss dir der Kreditgeber wichtige Informationen zur Verfügung stellen. Diese umfassen:
- Die genaue Höhe des Kredits und die Bedingungen für die Auszahlung
- Den Sollzinssatz und alle anderen Kosten
- Den effektiven Jahreszins anhand eines repräsentativen Beispiels
- Die Laufzeit des Kredits
- Die Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Rückzahlungen
- Eventuelle zusätzliche Versicherungspflichten
- Informationen zum Rücktrittsrecht
Diese Informationen erhältst du im standardisierten Europäischen Verbraucherkreditinformationsblatt. So kannst du verschiedene Kreditangebote einfach vergleichen.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Der Kreditgeber ist gesetzlich verpflichtet, vor der Kreditvergabe deine Kreditwürdigkeit zu prüfen. Dabei muss er:
- Ausreichende Informationen über deine finanzielle Situation einholen
- Gegebenenfalls Datenbankabfragen durchführen
- Dich über erhebliche Zweifel an deiner Rückzahlungsfähigkeit informieren
Wird ein Kreditantrag aufgrund einer negativen Datenbankauskunft abgelehnt, muss der Kreditgeber dich darüber kostenlos informieren.
Dein Rücktrittsrecht
Als Kreditnehmer hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Die Frist beginnt:
- Mit dem Tag des Vertragsabschlusses
- Erst wenn du alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten hast
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Nach einem Rücktritt musst du:
- Den ausbezahlten Kreditbetrag zurückzahlen
- Die seit der Auszahlung angefallenen Zinsen bezahlen
- Dies innerhalb von 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung
Vorzeitige Rückzahlung
Du hast das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Dabei:
- Verringern sich die Zinsen entsprechend
- Können die Kosten verhältnismäßig reduziert werden
- Darf der Kreditgeber eine angemessene Entschädigung verlangen
Die Entschädigung ist jedoch begrenzt:
- Maximal 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei Restlaufzeit unter einem Jahr
- Maximal 1% bei längerer Restlaufzeit
- Keine Entschädigung bei Überziehungsmöglichkeiten oder Versicherungsleistungen
Schutz bei Zahlungsschwierigkeiten
Das VKrG schützt dich auch bei Zahlungsproblemen:
- Der Kreditgeber muss dir bei Terminverlust eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen
- Änderungen des Zinssatzes müssen vorab mitgeteilt werden
- Du hast Anspruch auf regelmäßige Kontoauszüge und Tilgungspläne
Spezielle Kreditformen im VKrG
Überziehungsmöglichkeiten
Das VKrG unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Überziehungen deines Kontos:
1. Eingeräumte Überziehung (Kontokorrentkredit)
- Vertraglich vereinbarter Überziehungsrahmen
- Bank muss vorab über Zinssatz und Bedingungen informieren
- Regelmäßige Information durch Kontoauszüge
- Änderungen des Zinssatzes müssen mitgeteilt werden
2. Geduldete Überschreitung
- Stillschweigende Akzeptanz der Überziehung über den vereinbarten Rahmen hinaus
- Gilt ab 200 Euro
- Bank muss über Zinssatz und anfallende Entgelte informieren
- Bei erheblicher Überschreitung über einen Monat: Warnpflicht der Bank
Verbraucherleasing
Leasingverträge fallen unter das VKrG, wenn einer dieser Fälle vorliegt:
- Kaufpflicht: Du bist verpflichtet, den Leasinggegenstand zu erwerben
- Andienungsrecht: Der Leasinggeber kann von dir den Kauf verlangen
- Restwertgarantie: Du musst für einen bestimmten Restwert einstehen
- Kaufoption: Dir wird das Recht eingeräumt, den Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu erwerben
Wichtige Besonderheiten beim Leasing:
- Aufklärungspflicht über das Restwertrisiko
- Information über die Wertermittlung bei Vertragsende
- Spezielle Regelungen zur vorzeitigen Vertragsbeendigung
- Besondere Berechnungsgrundlagen für Ausgleichszahlungen
Verbundene Kreditverträge
Ein verbundener Kreditvertrag liegt vor, wenn:
- Der Kredit der Finanzierung eines speziellen Produkts oder einer Dienstleistung dient
- Beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden
Das sind die wichtigsten Rechte bei verbundenen Verträgen:
- Einwendungsdurchgriff:
- Du kannst Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch dem Kreditgeber entgegenhalten
- Dies gilt, wenn du erfolglos beim Verkäufer reklamiert hast
- Gekoppeltes Rücktrittsrecht:
- Trittst du vom Kaufvertrag zurück, gilt der Rücktritt auch für den Kreditvertrag
- Trittst du vom Kreditvertrag zurück, kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten
- Frist für den Rücktritt vom Kaufvertrag: 1 Woche nach Kreditrücktritt
Fremdwährungskredite
Bei Krediten in fremder Währung gelten besondere Informationspflichten:
- Aufklärung über Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiko
- Darstellung der historischen Wechselkursentwicklung
- Grafische Darstellung der Referenzzinssätze
- Offenlegung aller zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Euro-Krediten
Praxistipp: Bei Fremdwährungskrediten ist besondere Vorsicht geboten. Die Wechselkursschwankungen können zu deutlich höheren Rückzahlungen führen als ursprünglich geplant. Lass dich vor Abschluss ausführlich beraten und prüfe genau die Risiken.
Praktische Auswirkungen und Tipps für Kreditnehmer
Checkliste vor der Kreditaufnahme
✓ Vor dem Kreditgespräch:
- Alle Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen bereithalten
- Bestehende Kredite und Verpflichtungen auflisten
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorbereiten
- Verwendungszweck des Kredits klar definieren
✓ Während des Kreditgesprächs:
- Europäisches Standardinformationsblatt anfordern
- Effektiven Jahreszins mit anderen Angeboten vergleichen
- Nach allen Nebenkosten und Gebühren fragen
- Möglichkeiten zur vorzeitigen Rückzahlung klären
- Schriftliche Unterlagen zum Durchlesen mit nach Hause nehmen
Beispielrechnung: Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins macht Kreditangebote vergleichbar. Ein Beispiel:
Kredit A:
- Kreditsumme: 10.000 €
- Laufzeit: 4 Jahre
- Nominalzins: 3,5%
- Bearbeitungsgebühr: 2% (200 €)
- Effektiver Jahreszins: 4,1%
Kredit B:
- Kreditsumme: 10.000 €
- Laufzeit: 4 Jahre
- Nominalzins: 3,9%
- Keine Bearbeitungsgebühr
- Effektiver Jahreszins: 3,9%
Trotz des höheren Nominalzinses ist Kredit B günstiger, da keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Typische Fallstricke vermeiden
- Übereilter Vertragsabschluss
- Nimm dir Zeit zum Vergleichen
- Nutze dein 14-tägiges Rücktrittsrecht
- Lies das Kleingedruckte sorgfältig
- Versteckte Kosten
- Achte auf verpflichtende Zusatzversicherungen
- Prüfe alle Gebühren und Spesen
- Berücksichtige mögliche Kontoführungskosten
- Zu hohe Kreditrate
- Plane einen finanziellen Puffer ein
- Berücksichtige mögliche Einkommensänderungen
- Rechne mit steigenden Zinsen bei variablen Krediten
Musterbeispiel: Rücktrittsrecht nutzen
Situation:
Du hast einen Kredit über 15.000 € aufgenommen und nach einer Woche ein günstigeres Angebot gefunden.
So gehst du vor:
- Rücktrittserklärung schriftlich verfassen
- Innerhalb der 14-Tage-Frist absenden
- Kreditbetrag plus angefallene Zinsen zurückzahlen
- Frist von 30 Tagen für die Rückzahlung einhalten
Praxistipps für die Kreditaufnahme
- Kreditvergleich:
- Mindestens drei Angebote einholen
- Auf vergleichbare Laufzeiten achten
- Effektiven Jahreszins als Vergleichsgröße nutzen
- Unterlagen sorgfältig aufbewahren:
- Kreditvertrag
- Europäisches Standardinformationsblatt
- Tilgungsplan
- Versicherungsunterlagen
- Korrespondenz mit der Bank
- Bei Zahlungsschwierigkeiten:
- Frühzeitig mit der Bank Kontakt aufnehmen
- Möglichkeiten zur Ratenaussetzung prüfen
- Umschuldung in Betracht ziehen
- Schuldnerberatung aufsuchen
Expertentipp von unserem Finanzberater
Achten Sie besonders auf die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit. Ein niedrigerer monatlicher Beitrag durch eine längere Laufzeit führt oft zu deutlich höheren Gesamtkosten. Rechnen Sie verschiedene Szenarien durch und wählen Sie die für Sie optimal passende Kombination aus Rate und Laufzeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verbraucherkreditgesetz
Die 14-tägige Rücktrittsfrist beginnt erst, wenn der Kreditvertrag abgeschlossen wurde und du alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten hast. Fehlen wichtige Informationen, beginnt die Frist nicht zu laufen.
Bei Zahlungsverzug kann der Kreditgeber Verzugszinsen berechnen. Bevor er den gesamten Kredit fällig stellen kann (Terminsverlust), muss er:
– Eine qualifizierte Mahnung schicken
– Eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen
– Den Terminsverlust ausdrücklich androhen
Die Entschädigung ist gesetzlich begrenzt:
– Maximal 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei Restlaufzeit unter einem Jahr
– Maximal 1% bei längerer Restlaufzeit
– Keine Entschädigung bei Beträgen unter 10.000 Euro innerhalb von 12 Monaten
Nein, eine Kreditversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Macht der Kreditgeber sie zur Bedingung, muss er:
– Dies bereits in der Werbung angeben
– Die Kosten in den effektiven Jahreszins einrechnen
– Dir die Möglichkeit geben, einen alternativen Versicherer zu wählen
Auch bei Online-Krediten hast du alle Rechte aus dem VKrG. Zusätzlich gelten:
– Die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes
– Besondere Informationspflichten vor Vertragsabschluss
– Das 14-tägige Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen
Ja, eine Umschuldung ist jederzeit möglich. Beachte dabei:
– Mögliche Kosten für die vorzeitige Rückzahlung
– Neue Bonitätsprüfung bei der anderen Bank
– Vergleich der Gesamtkosten inklusive aller Gebühren
Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch nach der Scheidung bestehen. Beide Partner haften weiterhin gesamtschuldnerisch. Möglichkeiten sind:
– Einvernehmliche Übernahme durch einen Partner
– Umschuldung auf einen einzelnen Partner
– Gemeinsame Weiterführung mit klarer Zahlungsvereinbarung
Vorsicht bei:
– Krediten ohne Bonitätsprüfung
– Vorkosten oder Bearbeitungsgebühren vor Kreditauszahlung
– Fehlenden oder unvollständigen Standardinformationen
– Druck zum schnellen Vertragsabschluss
– Auffällig günstigen Zinsen
Bei Streitigkeiten können Sie sich wenden an:
– Die Bankenaufsicht (FMA)
– Die Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft
– Verbraucherschutzorganisationen
– Einen Rechtsanwalt für Bankrecht
Auch Kleinkredite unter 200 Euro unterliegen dem allgemeinen Verbraucherschutz und dem ABGB. Das VKrG bietet aber zusätzliche Schutzrechte, die hier nicht gelten.