Der Kreditschutzverband von 1870 zählt zu den führenden Wirtschaftsplattformen Österreichs. Ziel ist der Schutz vor unseriösen Kreditnehmern und somit vor Verlusten. Jedes Kreditinstitut bzw. die kreditgebende Wirtschaft führt z. B. bei der Eröffnung und Schließung von Girokonten, der Ausgabe von Kreditkarten, der Vergabe von Krediten und Übernahme von Bürgschaften eine Meldung an die KSV durch. So werden beispielsweise bei der Kreditvergabe unter anderem die Kredithöhe, der Zinssatz und die Laufzeit gemeldet. Auch Negativmerkmale wie Kündigungen wegen Ratenverzug, Mahnbescheide, Scheckrückgaben, Zahlungsverzüge oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden der KSV gemeldet. Aufgrund dieser Angaben kann oft vermieden werden, dass Kreditnehmer, die nicht kreditwürdig sind, einen weiteren Kredit aufnehmen, den sie möglicherweise nicht mehr zurückzahlen können. Somit ist die KSV als positive Einrichtung auch für potenzielle Schuldner zu verstehen. Die in der KSV-Datei gespeicherten Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht.
KSV-Auskunft
Kreditinstitute holen vor Kreditvergabe eine Auskunft bei der KSV über den jeweiligen Kreditantragsteller ein, der dazu der seine Zustimmung geben muss. Sofern Daten zu der jeweiligen Person bei der KSV gespeichert sind, geben diese Auskunft über die Kreditwürdigkeit dieser Person. Die KSV-Auskunft hilft so der Bank bei der Kreditentscheidung. Auch eine Selbstauskunft ist für den Kreditnehmer möglich. Ein Brief an die folgende Adresse reicht aus:
KSV1870 Kreditschutzverband
Wagenseilgasse 7, 1120 Wien, Österreich