Kredit, der von Banken und Sparkassen (Kreditinstitute) auf der Grundlage eines Kreditvertrages vergeben wird. Bevor ein Kredit zugesagt wird, erfolgt eine Kreditwürdigkeitsprüfung. Der Kreditnehmer hat innerhalb eines festglegten Zeitraumes den Kredit zurückzuzahlen und für die Kapitalüberlassung Zinsen zu zahlen. Die vielen unterschiedlichen Arten von Krediten lassen sich nach verschiedenen Kriterien systematisieren. Bei der Einteilung nach den Kreditgebern unterscheidet man Bankkredite, die von Finanzinstituten vergeben werden, und Privatkredite, zu denen Kredite von Privatpersonen und Geschäftspartnern (Lieferanten, Kunden, verbundene Unternehmen) zählen.
Die zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbarten Parameter bei Kreditaufnahme sind in der Regel:
- Laufzeit
- Zins (Nominalverzinsung)
- weitere Kreditkosten (Bearbeitungsgebühren, Spesen etc.)
- ggf. Disagio (Damnum)
- Stellung von Sicherheiten (z.B. Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Bürgschaft)
- Tilgung
Die Konditionen werden in der Regel in einem Kreditvertrag festgehalten. Zins und Tilgung zusammen werden auch als Schuldendienst bezeichnet.