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Kfz-Versicherung wechseln in Österreich: Wie geht das?

Bei keiner anderen Versicherung wechseln die Kunden so häufig den Anbieter wie bei der Kfz-Versicherung – und das oft aus gutem Grund.

Autor
Robert Prazak | Aktualisiert am 7. Mai 2021
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Es passt einfach nicht: Die Kfz-Versicherung ist zu teuer, es gibt keine guten Serviceleistungen, Schäden werden nicht übernommen. Gründe für einen Wechsel der Kfz-Versicherung für ein Auto oder ein Motorrad kann es viele geben. In der Praxis scheuen aber viele Österreicher vor einem Wechsel zu einer anderen Versicherung. Sie fürchten den Aufwand und die Unannehmlichkeiten. Dabei ist es einfacher als gedacht und kann Geld sparen.

Hier sind die wichtigsten Fakten und Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung in Österreich:

Wie kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Der Ablauf: Die bestehende Versicherung muss gekündigt werden, die neue Versicherung kommt ab dem Stichtag zum Tragen. Dabei muss man auf bestimmte Fristen achten.

Kann ich eine bestehende Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?

Nein, wichtig sind folgende Punkte:

  • Regulär kann eine Kfz-Versicherung jährlich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Diese muss in der Polizze angegeben sein und richtet sich nach der Anmeldung des Fahrzeugs; üblicherweise ist es der Erste des Monats nach der Anmeldung. Wenn also das Fahrzeug im August angemeldet wurde, ist die Hauptfälligkeit der 1. September. Zu diesem Stichtag kann die Versicherung gekündigt werden. Aber aufpassen: Die Kündigung muss bereits vor diesem Stichtag bei der Versicherung eintreffen, meistens 1 Monat davor. Wer diese Frist verpasst, muss möglicherweise noch 1 Jahr warten.
  • Eine Kündigung kann aber auch aus speziellen Gründen erfolgen: In erster Linie sind das Prämienerhöhungen. Wenn also die Versicherung von sich aus die Prämie erhöht hat, kann man innerhalb eines Monats kündigen – auch in diesem Fall muss man aufpassen, dass die Kündigung rechtzeitig eintrifft.
  • Eine Kündigung (und damit ein Wechsel der Versicherung) ist auch möglich nach einem Schadensfall. Dabei muss man zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung unterscheiden: Eine Haftpflichtversicherung kann auch gekündigt werden, wenn eine Leistung nach dem Schaden erbracht wurde. Eine Kaskoversicherung hingegen kann nur gekündigt werden, wenn die Leistung abgelehnt wurde.
  • Nach dem Abschluss einer Kfz-Versicherung kann diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums gekündigt werden.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Haftpflichtversicherungen können jährlich gekündigt werden. Wichtig ist wie oben beschrieben die Hauptfälligkeit der Versicherung bzw. die Kündigungsfrist dafür (meistens 1 Monat). Bei Prämienerhöhung oder nach Schadensfällen kann die Versicherung nach Einhaltung der Fristen gekündigt werden. Bei Kaskoversicherungen mit einer befristeten Laufzeit von mehr als 3 Jahren kann man nach diesem 3. Jahr kündigen; danach ist das jährlich möglich. Bei einer Kaskoversicherung mit einer Laufzeit unter 3 Jahren gibt es kein gesetzliches Kündigungsrecht vor Ablauf dieser Zeit.

Wie schreibe ich an die Versicherung wegen einer Kündigung?

Am sichersten ist es, eine Kündigung schriftlich zu verfassen und eingeschrieben mit der Post an die Versicherung zu senden. Dann hat man die Sicherheit, dass die Kündigung (rechtzeitig) angekommen ist und akzeptiert werden muss. Kaum eine Rolle spielt heute noch die Kündigung per Fax, weil es fast keine Faxgeräte mehr gibt. Folgende Punkte sollten in der Kündigung auf jeden Fall enthalten sein:

  • Name und Adresse des Versicherungsnehmers
  • Name und Adresse der Versicherung
  • Nummer der Polizze
  • was genau wird gekündigt?
  • Zeitpunkt der Kündigung (gegebenenfalls „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
  • Ersuchen um Bestätigung der Kündigung

Kann auch die Versicherung einen bestehenden Vertrag kündigen?

Ja, so wie Versicherungsnehmer kündigen können, kann auch die Versicherung selbst den Vertrag kündigen. Das passiert beispielsweise, wenn Prämien nicht bezahlt werden. Außerdem können Versicherungen nach einem Schadensfall den Vertrag kündigen.

Tipps für die Auswahl einer besseren Kfz-Versicherung

  • Vor der Auswahl einer neuen Versicherung ist Vergleichen angesagt: Die Angebote der Versicherungen genau ansehen und nicht nur auf die Prämien achten. Wichtig sind auch Kündigungsmöglichkeiten, Details zu den übernommenen Schäden, mögliche Selbstbehalte und Serviceaspekte. Rechtzeitig mit der Suche nach einer neuen Versicherung beginnen, das kann schon ein oder zwei Monate dauern!
  • Wird das Fahrzeug verkauft, kann die Versicherung sofort und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Das wird üblicherweise vom Käufer erledigt, zur Sicherheit sollten Verkäufer bei der Versicherung eine Bestätigung verlangen.
  • In Österreich ist für jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Das bedeutet, man muss aufpassen, dass der Wechsel von einer Versicherung zur anderen reibungslos funktioniert.
  • Die bestehende Versicherung sollte erst gekündigt werden, wenn mit die neue fixiert wurde. Falls man als Versicherungsnehmer abgelehnt wird, könnte es sonst Probleme geben.·  Bei einer Kfz-Versicherung werden oft sogenannte „Dauerrabatte“ angeboten: Je länger die Laufzeit der Versicherung ist, desto höher ist der Rabatt. Wer die Versicherung kündigt, könnte aufgefordert werden, einen Teil des gewährten Rabatts zurückzuzahlen. Das könnte aber den Gesetzen widersprechen, denn der OGH hat einige dieser Rabattklauseln in Versicherungsverträgen als gesetzeswidrig erklärt. Im Zweifelsfall bei der Arbeiterkammer oder beim Konsumentenschutz nachfragen.
Autor
Redaktion Robert Prazak

Robert Prazak verantwortet die Online-Redaktion von CAPITALO und begleitet unsere Social Media und PR-Arbeit in seinem Alltag. Seit 1995 schreibt er über spannende Themen für Finanz-Channels und Vergleichsportale, aber auch für Social Media Agenturen, Banken sowie PR-Verlage.

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