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Autokaufvertrag

Neuwagen, Gebrauchter, Leasingrückläufer. Wer ein Auto erwirbt oder verkaufen möchte, der braucht neben einer günstigen Versicherung einen wasserdichten Vertrag. Was dieser enthalten sollte und worauf Sie vor der Unterschrift achten müssen, das erfahren Sie in unserem Ratgeber Kaufvertrag fürs Auto in Österreich.

Ihr Autohaus hat mit Ihnen das Traummobil im Konfigurator zusammengestellt, auf der Automeile des freien Gebrauchtwagenhändlers sind Sie fündig geworden, das Schnäppchen von Privat oder aus dem Internet soll es werden? Bevor es heißt „bestellen, einsteigen und losfahren“ geht es zuvor ans Eingemachte: Erwerb oder Verkauf müssen vertraglich abgesichert werden – schließlich ist meist viel Geld im Spiel, und man will keine unnötigen Fehler machen.

Kaufvertrag Auto in Österreich

Ein Kaufvertrag fürs Auto in Österreich ist daher einer der wesentlichsten Bestandteile bei jedem Autokauf. Je nachdem, ob neu oder gebraucht beim Händler, oder von privat zu privat auf dem freien Markt – zunächst gilt es, neben den rechtlich erforderlichen Details, in Sachen Garantie und Gewährleistung einiges zu beachten:

Kaufvertrag Auto – Händler und Gewerbetreibende

Markenhändler, freie Gewerbetreibende und Selbstständige unterliegen dabei einer sogenannten Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer – so will es der Konsumentenschutz in Österreich. Beim Neufahrzeugen betragen die Herstellergarantien in der Regel 24 Monate, Käufer von Gebrauchtwagen müssen sich hingegen meist mit 12 Monaten begnügen. Hierauf – und auf den jeweiligen Umfang der Gewährleistung – sollten Sie penibel achten, und die geforderten Servicearbeiten auch pünktlich und in vollem Umfang durchführen lassen.

Wichtig: Ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge: Händler bieten oftmals die Möglichkeit der Garantieverlängerung per Jahre oder Kilometerleistung an. Gerade für Vielfahrer eine mitunter lohnende Angelegenheit. Allerdings sollten Sie auch hier den Umfang im Vertrag genau studieren und die Preise vergleichen. Denn solche Verlängerungen sind in der Regel recht teuer.

Kaufvertrag Auto – von privat ohne Garantie

In der Regel billiger aber auch risikoreicher ist hingegen der Gebrauchtwagenkauf von privat. Zum einen sind die Fahrzeuge meist älter und daher die Herstellergarantien üblicherweise bereits abgelaufen. Zum anderen greifen die Konsumentenschutzbestimmungen bei privaten Autokaufverträgen nicht zwingend. Konkret bedeutet das: Der private Verkäufer kann die Gewährleistung komplett ausschließen.

Wichtig: Der Verkauf von Fahrzeugen aus einem Firmenvermögen von Unternehmen und Freiberuflern an Privatkonsumenten gilt nicht als Privatgeschäft. Er unterliegt daher den gleichen Regeln wie der Kauf beim Gebrauchtwagenhändler um die Ecke.

Haftung, Gewährleistung, Fristen und Co.

Mit der Haftung stehen Hersteller, Importeure oder auch Händler während einer gewissen Zeit für auftretende Mängel am Fahrzeug ein. Allerding können diese Dauer und die Bedingungen frei gestalten. Zudem ist eine Zusage meist von regelmäßigem Service oder Verwendung von Originalersatzteilen abhängig. Seit 1. Jänner 2002 muss eine Garantiezusage in Österreich per Gesetz mehr bieten als die reine Gewährleistung.

Per einer solchen Gewährleistung ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, für von Beginn an vorhandene und zunächst unbemerkte Mängel einzustehen. Mangelhafte Sachen sind hierbei rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies unmöglich, kann der Käufer einen Preisnachlass, oder sogar die Auflösung des Vertrages fordern. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu, und darf vom jeweiligen Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

In Sachen Fristen und Beweislast gilt: Als Käufer haben Sie zwei Jahre Zeit, etwaige Mängel geltend zu machen – allerdings sollte dies umgehen geschehen, sobald der Mangel festgestellt wird. Wichtig: Bei allen Mängeln innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe gilt die Ursprünglichkeitsvermutung. Hier muss also der Verkäufer beweisen, der Mangel nicht von Beginn an bestanden hat.

KFZ-Kaufvertrag als Vorlage – was ist wichtig?

Wenn Sie ein Auto kaufen, sollten auf die Details achten – nicht nur am PKW selbst, sondern natürlich auch im schriftlichen Kaufvertrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Neufahrzeug oder den Gebrauchtwagen handelt. Denn im Formular zum KFZ-Kaufvertrag sollten alle Rechte für beide Seiten schriftlich festgehalten werden. Das sorgt auf beiden Seiten für die nötige Sicherheit bei der Übergabe.

Formvorschriften: Bei Neuwagen kommen in aller Regel standardisierte Verträge zum Einsatz. Sie basieren auf den Neuwagenverkaufsbedingungen des Österreichischen Kraftfahrzeuggewerbes, des Verbands der Automobilindustrie sowie des Verbands der Importeure von Pkw. Sie beschreiben – neben den genauen Fahrzeugdaten – auch Regelungen zu Zahlungs- und Lieferfristen, zum Eigentumsvorbehalt und zur Sachmängelhaftung. Ein solches Dokument bedarf grundsätzlich der Schriftform. Beim Auto-Kaufvertrag von privat (in der Regel für Gebrauchtwagen) ist eine solche gesetzliche Formvorschriften für Kaufverträge nicht zwingend gegeben. Diese sind auch mündlich gültig, um eine rechtsverbindliche beiderseitige Willenserklärung abzugeben. Allerdings ist auch hier ein schriftlicher Autokaufvertrag angeraten, um Erwerb und Verkauf im Fall der Fälle später belegbar zu machen.

Inhalte im Kfz-Kaufvertag: Zwar gibt es zahlreiche Vorlagen für einen Autokaufvertrag im Internet oder Forum. Vor einem möglichen Erwerb – oder wenn Sie selbst Ihr Auto verkaufen möchten – ist es jedoch sinnvoll, sich mit den Details eines solchen Formulars auseinanderzusetzen. Diese wichtigsten Punkte sollten im Kaufvertrag für ein PKW unbedingt vorhanden sein:

  • Persönliche Daten von Verkäufer und Käufer (Anschrift, Name und Geburtsdatum sowie Ausweisnummer).
  • Daten des Fahrzeuges (Marke und Typ, Typenschein, Tag der ersten Zulassung, Kilometerstand, Zubehör und Zusatzausstattung sowie das aktuelle amtliche Kennzeichen).
  • Kaufpreis (ggf. mit und ohne Mehrwerts- bzw. Umsatzsteuer).
  • Mögliche bekannte Unfallschäden sowie sonstige Beschädigungen am Auto.
  • Etwaige Garantiezusagen durch den Verkäufer und besondere Vereinbarungen.
  • Erklärung des Verkäufers bzw. Käufers zur Ummeldung /Abmeldung des KFZ.
  • Bestätigung des Erhalts von Zulassungsbescheinigungen und Untersuchungsberichten, sowie Anzahl der Fahrzeugschlüssel.
  • Unterschrift von Käufer und Verkäufer, mit Angabe von Ort und Datum.

Rücktritt vom Kaufvertrag: Ein Kfz Kaufvertrag, der – mündlich oder schriftlich – geschlossen wurde, ist grundsätzlich gültig und sowohl für den Käufer als auch den Anbieter verbindlich. Es gibt also kein allgemeines Rücktrittsrecht nach Abschluss des Kaufvertrages. Ausnahmen sind etwa vereinbarte Rücktrittsklauseln, erheblicher Lieferverzug oder Preiserhöhungen bei Neufahrzeugen, oder das Vorliegen eines erheblichen Mangels bei gebrauchten Kfz, sowie Arglist des Verkäufers. Letzteres bedarf allerdings einer Fristsetzung zur Nachbesserung bzw. eines konkreten Nachweises durch den Käufer.

Tipp: Ein Rücktritt vom Kaufvertrag sollten Sie als Privatperson stets schriftlich erklären, die Rückgabe des Wagens gegen Rückzahlung des Kaufpreises beinhalten, und ist – mit ausreichendem Grund – bei gewerblichen Händlern innerhalb der jeweiligen Gewährleistungszeit möglich. Liegt kein Rücktrittsgrund vor, und ist im Vertrag auch keine Ausstiegsklausel vereinbart, können Sie dennoch versuchen, mit dem Händler eine Auflösung des Vertrags zu vereinbaren. Allerdings kann dieser hierfür eine Stornogebühr erheben, oder auf Erfüllung des Vertrages beharren. Nach dem Motto verkauft ist verkauft

ÖAMTC Kaufvertrag – auf der sicheren Seite

Damit Sie beim Autokauf und Autoverkauf von Privat zu Privat rechtlich auf der sicheren Seite sind, bietet Ihnen der ÖAMTC einen standardisierten Vertrag als Muster zum Download. Diesen ÖAMTC Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge zwischen Privatpersonen können Sie hier als PDF-File kostenlos herunter Laden, per Adobe Reader ausdrucken, und gleich ausfüllen und verwenden. (https://www.oeamtc.at/%C3%96AMTC+Kaufvertrag.pdf/17.930.500).

Besonderer Service: Zu den erforderlichen Vertragsdetails stellen erfahrene Juristen des ÖAMTC hier auch jeweils wichtige Tipps und Information zur Verfügung. So werden Autokauf bzw. Autoverkauf für Sie zum sicheren Erlebnis ohne später ein Problem zu haben.

Ihre Checkliste zum Autokauf

Neuwagenkäufer muss dies in der Regel weniger interessieren. Beim Erwerb eines Jahreswagens oder Gebrauchtwagens sollten Sie aber durchaus auf einige Punkte achten, um als neuer Besitzer ein gutes Fahrzeug zu einem fairen Preis zu ergattern. Auch wenn gültige Begutachtungsplakette und freiwillige Gewährleistung auf Antrag locken.

Wichtige Fragen beim Gebrauchtwagenkauf – darauf kommt es besonders an:

  • Ist der Verkäufer bereit, alle Zusicherungen bzgl. der Fahrzeugs schriftlich zu machen?
  • Ist ein lückenloses Serviceheft samt Rechnungsbelegen vorhanden?
  • Ermöglicht der Verkäufer eine detaillierte Besichtigung und ausführliche Probefahrt?
  • Stimmt der Verkäufer einer unabhängigen Überprüfung zu – beispielsweise durch unabhängige Gutachter oder den ÖAMTC?
  • Setzt Sie der Verkäufer künstlich unter Druck – etwa mit vielen vorhandenen Kaufinteressenten?

Checken Sie zudem folgende Punkte beim Gebrauchtwagen am besten einmal selbst:

  • Sind Beschädigungen oder Roststellen allgemein am Wagen erkennbar?
  • Fallen Spaltmaße von Türen und Hauben ungleichmäßig aus?
  • Sind übermäßige Lackschäden oder Farbunterschiede erkennbar (Nachlackierungen)?
  • Sind Bremsen, Kupplung und Co. einwandfrei funktionsfähig?
  • Treten merkwürdige Geräusche bei laufendem Motor oder während der Probefahrt auf?
  • Vermittelt der Wagen allgemein einen guten Eindruck, entsprechend der angegebenen Laufleistung?

Begutachtungsplakette beim Autokauf: Auch eine gültige §57a-Begutachtungsplakette – das beliebte Pickerl also – ist kein grundsätzlicher Freifahrtsschein, dass ein Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs verkehrs- und betriebssicher ist. Denn nicht alle relevanten Komponenten werden hier überprüft.

Unser Tipp: Nutzen Sie vor Abschluss eines Vertrags die Möglichkeit einer Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Wenige Euro, die für Sie als Käufer oder Verkäufer gut angelegt sind – und viele Vorteile bringen:

  • Sie erhalten eine faire Diagnose des Fahrzeugs im Detail als Entscheidungsgrundlage.
  • Mit einer Erwerbs-Überprüfung, Eurotax-Auswertung und Co. ermitteln Sie den angemessenen Wert des Mobils.
  • Sie bekommen konkrete Hinweise auf Schwachstellen, Abnützungserscheinungen und anstehende Mängel.
  • Sie vermeiden unliebsame Überraschungen noch vor Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiefrist.
  • Etwaige festgestellte Mängel können sofort behoben werden, oder drücken automatisch die Kosten für Sie als Käufer.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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