Alles über die Hausversicherung
Nicht nur Sturm und Hagel verursachen Schäden in Millionenhöhen an Immobilien. Wer sich und seine Familie vor dem finanziellen Desaster absichern will, benötigt eine Hausversicherung – die sehr viel mehr Kosten übernimmt.
Sie haben eine Immobilie? Dann schützt eine Eigenheimversicherung dein Betongold vor Feuer, Sturm, Blitz, Leitungswasser, Einbruch und Vandalismus.
Stürme, heftige Gewitter und Überschwemmungen. Alle Jahre wieder laufen Keller nach einem Unwetter voll, nur noch das Dach eines nicht rechtzeitig in Sicherheit gebrachten Autos blitzt aus den Fluten hervor und Ziegeln fliegen durch die Luft. Eine Hausversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen, wenn Reparaturen fällig werden oder die Wohnqualität wieder hergestellt werden muss.
- Banken verlangen häufig bereits bei der Baufinanzierung den Nachweis, dass eine Hausversicherung abgeschlossen wurde.
- Bei vermieteten Objekten ersetzt die Eigenheimversicherung Ihren Mietausfall. Wer selbst im Haus wohnt und aufgrund des Schadens in eine Übergangswohnung ziehen muss, erhält bis zu zwölf Monate die anfallenden Mietkosten erstattet.
- Im Jahr 2016 leisteten die Versicherer in mehr als 2,5 Millionen Schadenfällen.
Vorteile und Nachteile
- Die Hausversicherung zahlt schnell und unkompliziert.
- Die Eigenheimversicherung bietet vollen Schutz für das gesamte Gebäude.
- In die Hausversicherung kann selbst eine Terrasse, die Briefkastenanlage, das Carport, die Garage oder das Gartenhaus eingeschlossen werden.
- In der Hausversicherung ist alles versichert, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Somit ist automatisch eine Einbauküche.
- Die Eigenheimversicherung zahlt nicht für Brandschäden, die zum Beispiel durch Heizkessel, Kamine oder Schornsteine verursacht wurden.
- Wer seine Fenster nicht geschlossen hat und einen Wasserschaden durch Regen oder Schnee erleidet, muss selbst für die Kosten aufkommen.
Wer sollte eine Hausversicherung abschließen?
Die Hausversicherung ist kein Muss für Eigentümer. Im Schadensfall schützt die Eigenheimversicherung den Immobilienbesitzer jedoch vor dem finanziellen Ruin.
- Hauseigentümer: Viele Menschen träumen vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Zur Umsetzung gehört meist die größte Investition des Lebens und eine Finanzierung, die viele Jahre an die Bank zurückgezahlt werden muss. Um dieses Kapital abzusichern, benötigt jeder Eigentümer eine Hausversicherung.
- Eigentumswohnung: Bei Eigentumswohnungen zur Eigennutzung oder Kapitalanlage ist die Eigenheimversicherung über die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen und wird über das Hausgeld finanziert. Fragen Sie ruhig nach, bei welcher Gesellschaft diese abgeschlossen wurde. Vielleicht gibt es bessere oder günstigere Angebote.
- Feuerversicherung: Viele Eigentümer haben lediglich eine Feuerversicherung abgeschlossen, die eben auch nur dann zahlt, wenn es brennt. Hier lohnt es sich, auf eine Hausversicherung umzustellen. Sie haben beides? Dann können Sie die Feuerversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, um die Doppelversicherung zu sparen. Alternativ können Sie auch statt der Feuerversicherung die Hausversicherung kündigen. Fragen Sie bei Ihrem Feuer-Versicherer nach, ob er ein interessantes Angebot unterbreitet. Am Ende entscheiden Leistung und Preis für einen der beiden Versicherer.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
- Wann wird gezahlt? Die Eigenheimversicherung zahlt bei Schäden, die durch die versicherten Gefahren Feuer, Sturm und austretendes Leitungswasser entstanden sind.
- Was wird gezahlt? Die Hausversicherung übernimmt die Kosten für Aufräumarbeiten, die Sicherung des Grundstücks oder im Extremfall den Abriss des Gebäudes. Ist das Haus zum Beispiel abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis wieder errichtet. Der Versicherte bekommt also ein gleichwertiges Haus finanziert, inklusive der Kosten für den Architekten und der Planungskosten. Auch wenn Löschwasser oder Ruß bei Feuer das Gebäude beschädigen, zahlt die Eigenheimversicherung. Schadensersatz wird zum Beispiel geleistet, wenn Wasserrohre platzen.
- Wann zahlt die Eigenheimversicherung nicht? Die Hausversicherung zahlt allerdings nicht automatisch bei sogenannten Elementarschäden: Elementar sind Überschwemmungen, Erdrutsche Lawinen, Hochwasser oder Kriegsereignisse. Elementarschäden können jedoch zusätzlich über eine Elementarversicherung abgesichert werden. Das lohnt sich vor allem in Risikogebieten, wenn das Haus an einem Fluss steht oder am Hang. Auch unfertige Gebäude sind nicht versichert. Dafür muss eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden ebenfalls nicht übernommen. Achtung ist auch geboten bei Sturmschäden: Hausversicherer zahlen erst ab Windstärke 8!
Darauf sollten Sie achten
- Gefahrenerhöhung: Der Hausversicherer will über Ausnahmesituationen informiert werden. Heißt: Damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden, sollten Sie Ihren Versicherer zum Beispiel darüber informieren, wenn das Haus längere Zeit nicht genutzt wird, bauliche Änderungen vorgenommen werden oder ein Gewerbe einzieht.
- Was versichert ist und was nicht: Gerade bei der Hausversicherung lohnt sich eine kompetente Beratung. Für etliche Gefahren müssen teils Sondervereinbarungen getroffen werden. Diese sind manchmal sehr teuer, werden aber auch nicht von jedem Eigentümer benötigt.
- Sondervereinbarung: Nicht versichert sind Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche Lawinen, Hochwasser oder Kriegsereignisse. Diese können gegen Aufpreis in die Police aufgenommen werden. Die Kosten der Hausversicherung steigen dabei. In den zuvor genannten Beispielen sind es 40% Preisaufschlag.
- Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen: Sie gewinnen Strom aus erneuerbaren Energien? Hierfür müssen spezielle Vereinbarungen mit dem Eigenheimversicherer getroffen werden. Bei Photovoltaikanlagen lohnt es sich zudem den Ertragsausfall abzudecken, wenn durch einen Schaden kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
- Schönheitsreparatur: Sie wohnen in der Großstadt und an Ihrer Hauswand verewigen sich Graffiti-Sprayer? Auch diese Schäden können versichert werden, um die Wand wieder in seiner ursprünglichen Farbe erstrahlen zu lassen.
- Aufräumarbeiten: Umgestürzte Bäume, kaputte Ziegeln und Bretter im Garten können nach einem Sturm im Garten herumliegen. Auch diese Aufräumarbeiten können extra in der Hausversicherung versichert werden.
- Nichts vergessen: Häufig werden nachträglich erbaute Garagen, Carports oder Gartenhäuser vergessen bei der Versicherung anzugeben. Bei einem Schaden wird dann auch die Hausversicherung nicht tätig. Prüfen Sie daher ab und an also Ihren Versicherungsschutz!
- Kauf und Verkauf: Sie kaufen oder verkaufen eine Immobilie? Dann geht die Hausversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das lohnt sich, wenn Sie gerade anderes im Kopf haben und den Abschluss auf später verschoben haben. Dennoch sollten Sie prüfen, ob es nicht eine bessere Eigenheimversicherung am Markt gibt – schließlich haben Sie bei Übernahme ein Sonderkündigungsrecht. Sicher wird Ihnen der bisherige Versicherer auf Nachfrage ein gutes Angebot machen, damit Sie sein Kunde bleiben.
- Erbschaft: Wer eine Immobilie erbt, hat kein Sonderkündigungsrecht der Hausversicherung, da der Erbe in die Fußstapfen des Erblassers tritt. Will er wechseln, muss er die normale Kündigungsfrist einhalten.
- Vertrag: Erstattet Ihre Hausversicherung den Neuwert, müssen Sie zum Beispiel nach einem Brand innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau beginnen – sonst kann die Gesellschaft Ihnen die Zahlung verweigern.
- Tiere: Auch Aquarien oder Wasserbetten können in einer Hausersicherung abgedeckt werden. Fragen Sie einfach danach!
Die Eigenheimversicherung einfach erklärt
Was sie leistet und welche Besonderheiten Sie als Verbraucher berücksichtigen sollten.
Häufige Fragen zur Eigenheimversicherung
Eine Auswahl der häufigsten Fragen zur Eigenheimversicherung finden Sie hier.
Der Beitrag für eine Hausversicherung ist abhängig von zahlreichen Faktoren. Dazu zählen insbesondere die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Geschosse, der Wert des Gebäudes, die Bauweise des Gebäudes (neu gebaute Massivhäuser mit Hartdach sind günstiger als Holzhäuser mit Reetdach), aber auch bspw. die Lage des Gebäudes (Postleitzahl und Bundesland). Grund für regional unterschiedliche Preise für vergleichbare Gebäude sind die je nach Region unterschiedlichen Risiken durch Leitungswasserhärte und Sturmhäufigkeit. Für eine gute Eigenheimversicherung sollte man in der Regel minimal 150 Euro jährlich einplanen.
Die Eigenheimversicherung sichert
das Gebäude selbst
Nebengebäude und Garagen
Einbauten wie Einbauschränke, fest verlegte Fußböden, Klimaanlagen und Zentralheizungen, Sanitärinstallationen und elektrische Anlagen
Zubehör zur Instandhaltung der Wohnung (bspw. Wandfarbe)
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert des Gebäudes höher ist als die Versicherungssumme. In einem solchen Fall darf der Versicherer die Kosten des Schadens lediglich anteilig begleichen, muss also nicht für alle Kosten aufkommen. Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer die entstandenen Kosten – auch bei Unterversicherung – in voller Höhe begleicht. Moderne Eigenheimversicherungen beinhalten einen Unterversicherungsverzicht.
Die Kündigung der Eigenheimversicherung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Erstellen einer Schadensliste (wenn möglich mit entsprechenden Originalrechnungen, Fotos und Zeugen)
KEINE Entsorgung zerstörter Gegenstände / Beweisstücke
Telefonische Meldung des Schadens (Tipp: den Namen des Sachbearbeiters notieren)
Wichtig: Als Immobilienbesitzer muss man – wenn möglich – weitere Schäden verhindern bzw. minimieren (bspw. Verständigung der Feuerwehr)
Beispiel: Ist durch einen Sturm ein Baum auf das Hausdach gefallen und hat es zerschlagen, so ist der Gebäudeeigentümer dazu angehalten, das Loch im Dach abzudichten, um Folgeschäden durch Regenwasser zu verhindern.
Schon zu Baubeginn ist der Abschluss einer Rohbauversicherung möglich. Ab Bezugstermin gilt dann die umfassende Eigenheimversicherung.
Schätzung durch einen Gutachter: Die teuerste und nicht empfehlenswerte Methode ist die Ermittlung des Verkehrswerts durch einen von der Versicherung anerkannten Gutachter.
Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert: Dies ist nur möglich, wenn die kompletten Unterlagen der Baukosten vorliegen.
Wertermittlung nach Größe und Ausstattung: Die Grundlage bilden hier Lage, Größe, Alter, Bauweise und Ausstattung des Gebäudes. Einfach die Fragen in unserem Rechner beantworten.
Nein. Veränderungen sollten Sie unbedingt der Versicherung melden. Tun Sie das nicht, könnte sich die Eigenheimversicherung im Schadensfall weigern, die Kosten zu übernehmen. Auch Veränderungsmaßnahmen wie Modernisierungen oder Umbauten steigern den Wert der Immobilie. Das müssen Versicherer wissen, um eine höhere Summe im Schadenfall einzuplanen. Daher besser melden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Die Eigenheimversicherung deckt zahlreiche Schäden am Gebäude ab:
Explosionen,
Sturm und Hagel,
Brand,
Blitzschlag
Leitungswasser
Flugabsturz
Wie meistens in den Versicherungsbedingungen, ist die grobe Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit ausgeschlossen. Zudem zahlt die Eigenheimversicherung nicht automatisch für sogenannte Elementarschäden. Das sind Schäden durch:
Kernenergie,
Kriege,
Grund- und Hochwasser,
Lawinen
Sturmfluten
Vulkanausbrüche
normaler Regen!
Wichtig: Fragen Sie danach, diese Elementarschäden gegen einen Aufpreis abzudecken, wenn Sie zum Beispiel in einem Risikogebiet wohnen. Informationen erhalten Sie dazu vom Versicherer oder Makler deines Vertrauens.
Wer eine Immobilie erbt, erbt die Eigenheimversicherung gleich mit. Denn als Erbe übernimmt man vom Erblasser alle Rechte und Pflichten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Kündigen können Sie dennoch zum Ende der Vertragslaufzeit und mit anderen Anbietern vergleichen, ob es ein günstigeres Angebot gibt.
Wer eine Immobilie kauft übernimmt automatisch auch die dazugehörige Eigenheimversicherung. Gut, um zumindest die Anfangszeit zu überbrücken. Es besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht. Nutze dieses, um dir ein neues Angebot machen zu lassen. Vor dem Einzug in dein neues Haus können Sie daher vorzeitig eine günstigere und/oder bessere Absicherung wählen.
Nein, die Eigeheimversicherung ist keine Pflichtversicherung.
Nicht immer. Lesen Sie daher genau die Versicherungsbedingungen durch. Verseucht ein auslaufender Öltank das Grundwasser, kann der Schaden in Millionenhöhe gehen.
Um sich einen Teil vom Beitrag zu sparen, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dieser Betrag wird also immer dann fällig, wenn ein Schaden auftritt. Lege daher diese Summe immer auf ein Tagesgeldkonto für diesen Fall, damit Sie wegen der Selbstbeteiligung nicht in finanzielle Engpässe kommen.
Die Eigenheimversicherung kommt für Schäden an Wänden, Türen, Fenstern oder Fußböden auf. Also alles das, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. So steht es im Vertrag. Für alle weiteren Schäden an Möbeln zum Beispiel, kommt die Haushaltversicherung auf.
Die Eigenheimersicherungen zahlen nicht für den Rohbau oder noch nicht fertig gestellte Gebäude. Daher schließt man vorab eine Rohbauversicherung ab, um sich bei einem Feuer in einem noch nicht bezugsfertigen Haus finanziell zu schützen. Nach Fertigstellung des Wohngebäudes kann die Rohbauversicherung in eine normale Eigenheimversicherung umgewandelt werden.
Ja, aber nur dann, wenn ein Sturm dafür verantwortlich ist. War der Baum hingegen krank und morsch, verweigert die Eigenheimversicherung die Zahlung. Hauseigentümer müssen regelmäßig ihren Baumbestand prüfen und tote Bäume fällen, bevor sie zur Gefahr werden.