Die schönsten Tage des Jahres können jäh zu Ende gehen, wenn es zu einem Unfall im Ausland mit dem Auto kommt. Was kann passieren und wie schützen Sie sich am besten? Elf Fragen, elf Tipps und mehr Antworten finden Sie in unserem Ratgeber Auslandsunfall.
Eben noch war beste Urlaubsstimmung an der Costa Brava, doch plötzlich kracht`s. Unfall im Ausland: Es muss kein Horrorcrash mit Verletzten oder gar Toten sein, schon ein simpler Auffahrunfall am Urlaubsort kann die gute Laune schnell vermiesen. Unfälle sind immer ärgerlich: Doch wenn Sie sich richtig verhalten, ist ein Crash im Ausland auch nicht schlimmer als zuhause in Österreich. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Unfall im Ausland:
Bin ich schuld am Unfall?
Meist weiß man als Fahrer schnell, ob der Unfall selbst verursacht wurde, man von einem anderen angefahren wurde, oder gar beide eine Teilschuld am Unfall tragen. Es mag paradox klingen, aber wenn Sie mitschuldig oder selbst schuld sind, droht gerade bei Sachschäden wenig Ärger. Der Unfallgegner möchte Ersatz von Ihnen und Ihrer Versicherung und wird selbst zur korrekten Abwicklung beitragen.
Tipp: Bei Personenschäden ist die Sachlage oft komplizierter. Hier sollten Sie stets ein Versicherungsfachmann sowie einen Anwalt hinzuzuziehen.
Habe ich eine Vollkasko-Versicherung?
Haben Sie? Ideal! Denn Vollkasko macht das Leben leichter. Wie auch immer die Schuldfrage am Ende aussieht: Den Schaden am Fahrzeug trägt zur Not die eigene Versicherung. Allerdings erledigt sie nicht automatisch die Forderungen des Unfallgegners.
Tipp: Im schlimmsten Fall droht hier eine Höherstufung in Sachen Schadensrabatt.
Ist mir eine Notfall-Nummer bekannt?
Wichtig, denn schnelle Hilfe in der Not gibt es meist online oder per Telefon. Spesenfrei können Sie sich so immer an Ihre Versicherung oder Ihren persönlichen Makler wenden. Auch wenn Sie Mitglied beim ÖATMC oder einem anderen Automobilclub in Österreich sind, stehen entsprechende Notrufnummern rund um die Uhr zur Verfügung. Haben Sie gar eine Mobilitätsgarantie für Ihr KFZ, steht dort ebenfalls eine Notfallnummer parat – auch im Ausland. Solche Rufnummern sind nicht gleichbedeutend mit einem Auslandschutzbrief und dessen Versicherungsleistungen – wertvolle Tipps zum Unfall oder bei der Suche nach einer Werkstatt gibt es aber hier allemal.
Tipp: Entsprechende Nummer notieren und stets im Fahrzeug mitführen, das vermeidet Stress im Notfall.
An was muss ich am Unfallort denken?
Aus jeden Fall die Polizei rufen, in vielen Ländern ist dies bei jedem Unfall sogar vorgeschrieben – nicht nur bei Personenschäden. Ist keine Einigung mit dem Unfallgegner möglich, entfernt er sich gar vom Unfallort, oder sind keine stehenden Fahrzeuge und Zeugen mehr vorhanden, sollten Sie dennoch abwarten. Sichern Sie weiters selbstständig in jedem Fall Beweise zum Unfallhergang und dokumentieren Sie diese per Handykamera, auf Papier oder mit Sprachaufnahmen. Zudem brauchen Sie unbedingt die Kennzeichen, die Versicherungsdaten des Unfallgegners, und die persönlichen Daten aller Beteiligten und Zeugen.
Tipp: Unfallort und Verkehrslage genau festhalten. Niemals eine Schuldanerkenntnisse vorzeitig abgeben, oder Angaben in fremder Sprache unterschreiben.
Habe ich die Große Grüne Karte sowie einen Europäischen Unfallbericht?
Die Große Grüne Karte sollte jeder bei Auslandsreisen dabeihaben. In Ländern wie Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei muss vorab eine eigene Grüne Karte von der Versicherung ausgestellt werden (Große Grüne Karte). Bei dieser Grünen Karte wird das jeweilige Länderkennzeichen gesondert eingetragen. Bei der Türkei ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Türkei gilt. Die Karte garantiert einen Versicherungsschutz gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Der sogenannte Europäische Unfallbericht ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber im Fall der Fälle sehr wertvoll. Vorgedruckte Bögen gibt es vom Versicherer oder bei den Automobilclubs – natürlich auch im Internet. Sie enthalten alle wichtigen Daten für die Schadensregulierung.
Tipp: Vorab eine mehrsprachige Version für die jeweiligen Reiseländer ausdrucken.
Was muss ich sofort erledigen?
Zuallererst müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung informieren. Falls eine Rechtsschutzversicherung oder ein Auslandsschutzbrief vorliegt, sollten Sie die entsprechenden Ansprechpartner ebenfalls benachrichtigen. Weiters sollten Sie versicherungsrelevante Verletzungen von einem Arzt am Ort behandeln und attestieren lassen. Und: Bei größeren Schäden fordert die gegnerische Versicherung oft eine Begutachtung des Schadens oder eine Reparatur des Wagens vor Ort.
Tipp: Klären Sie vorab, ob der Schaden komplett ersetzt wird. Andernfalls drohen unnötige Zusatzkosten in Nachhinein.
Werden alle meine Kosten erstattet?
Nein! Längst nicht alle Kosten, die beim Unfall in Österreich von der Versicherung übernommen werden, bekommen Sie auch im Ausland ersetzt. Problematisch kann es bei Überführungskosten, einem Mietwagen, Gutachten, Anwaltskosten und notwendigen Übernachtungen werden. Denken Sie daran, dass es eine Pflicht gibt, die Kosten möglichst gering zu halten. Wenn der Wagen provisorisch fahrbereit gemacht werden kann, werden Sie schwer die Kosten für eine Überführung und einen Mietwagen erstattet bekommen.
Wann benötig ich einen Anwalt im Aufkredsland?
Bei Sachschäden ist ein Anwalt nicht zwingend notwendig. Eigene Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung, und der Geschädigte wird sich automatisch an Ihre Haftpflichtversicherung wenden – die Assekuranz wickelt in der Regel den Schaden selbstständig ab. Anders ist die Lage bei Unfällen mit Personenschaden und schwerer Verletzten: Hier sollten Sie immer einen Anwalt hinzuziehen. Das gilt auch dann, wenn Sie selbst einen Schaden erlitten haben, und eventuell auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
Tipp: In jedem Land gibt es andere Details beim Schadenersatzrecht. Deutschsprachige Anwälte im Ausland werden von Versicherungen oder Automobilclubs daher meist dringen empfohlen. Und eine Rechtsschutzversicherung kann hier jede Menge Geld sparen.
Habe ich mich beim Unfall strafbar gemacht?
Ein wichtiger Punkt, denn Vergehen im Straßenverkehr werden in vielen Ländern deutlich strenger geahndet, als bei uns in Österreich. Sind Verletzte zu beklagen, war die Geschwindigkeit deutlich überhöht, wurden Verkehrszeichen missachtet, oder war gar Alkohol im Spiel, ist ein Anwalt in jedem Fall anzuraten. Denn die Schadensersatzsummen können schnell in die zig Tausende gehen.
Tipp: Eine gute Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten – vom Zeugen und Anwalt, bei Gericht und selbst im Falle einer geforderten Kaution bei Sicherheitsverwahrung.
Kann ich Ansprüche später von Österreich aus regeln?
Falls der Unfall korrekt aufgenommen wurde, können Ansprüche später auch in Österreich problemlos reguliert lassen – aber nur dann! Die Versicherungen aus EU-Ländern haben bei uns in Österreich meist Regulierungsbeauftragte, an die Sie sich im Nachhinein wenden können.
Tipp: Solche Stellen werden meist von der gegnerischen Versicherung beauftragt und sind nicht automatisch neutrale Schlichtungsstellen. Der eigene Anwalt hilft auch hier im Zweifel mehr.
Welche finanziellen Belastungen kommen auf mich zu?
Auch wenn die Versicherung am Ende den Unfallschaden auch ersetzt – zunächst gilt meist: Erst selber zahlen. Vieles strapaziert dabei die Urlaubskasse – der Abschleppdienst, die Kosten für Krankenhaus und Arztbehandlung, Hotelkosten oder eine Heimreise nach Österreich mit dem Mietwagen. Solche Kosten sollten Sie stehts in der Urlaubskasse mit einplanen.
Tipp: Eine kostenlose Kreditkarte mit gutem Verfügungsrahmen hilft hier rasch weiter. Sofort vor Ort bezahlen können und erst später das eigene Girokonto belasten – das vermeidet zusätzlichen Stress bei Unfällen, gerade im Ausland. Pflicht ist überdies eine Auslandskrankenversicherung.
Was Sie für die Urlaubsreise mit dem Auto noch wissen sollten:
Mietwagen und Leasing – zwei Sonderfälle
Unfälle mit einem Mietwagen sollten Sie immer von der Polizei aufnehmen lassen. Zudem ist es ratsam, den Verleiher vor Ort sofort über zu Schaden informieren. Wichtig: Grundsätzlich nur einen Wagen mit Vollkaskoversicherung und Selbstbeteiligung mieten – andernfalls kann es teuer für Sie werden!
Auch in Sachen Leasingfahrzeug müssen Sie bei Unfällen die Vorgaben der Leasinggesellschaft genau beachten. Bei längeren Auslandsaufenthalten und speziellen Urlaubsregionen sollten Sie vorab das Prozedere beim Leasinggeber genau erkunden. Kontaktieren Sie diesen vorsichtshalber zusätzlich immer bei einem Unfall.
Mobilitätsgarantie – oft vieles inkludiert
Neuwagen und Gebrauchte vom Händler verfügen in der Regel über eine Mobilitätsgarantie von mindestens einem Jahr. Diese gilt teils für alle EU-Staaten, viele Hersteller verlängern ihre Garantie sogar nach anstehendem Service automatisch. Meist für den Pannenfall gedacht, deckt die Mobilitätsgarantie aber auch Leistungen bei Unfällen. Inkludiert sind hier etwa das Abschleppen in die nächste Vertragswerkstatt, ein Ersatzwagen während einer Reparatur oder die Beteiligung an entstehenden Übernachtungskosten. Über eine Notfallnummer werden hier allgemeine Hilfen bei Notsituationen im Ausland rasch organisiert.
Auslandschutzbrief – das wichtige Helferlein
Bekannt für Kfz-Fahrer und Co. ist sicher der Auslandschutzbrief des ÖAMTC. Auch andere Clubs und fast alle Versicherungen bieten Schutzbriefe als eigenständige Versicherungsleistung an. Der Umfang der Versicherungsleistungen unterscheidet sich in Sachen Personen und Fahrzeuge allerdings sehr, dies sollten Lenker vorab per Vergleich dringend erkunden. Eine meist günstigere Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht gilt aber nur für das versicherte Fahrzeug, bei Mietwagen im Ausland hingegen gibt es keinen Schutz. Personen bezogener Schutz hilft auch bei Problemen, die ursächlich nichts mit dem Fahrzeug zu tun haben.
Schutzbrief – ja oder nein?
Leistungen bei Autogarantie, Mobilitätsgarantie und Schutzbriefen überschneiden sich oftmals in den Basisleistungen. Auch bei vielen Premium Kreditkarten sind Leistungen im Zusammenhang mit Mietwagen und bei Unfällen oft inkludiert. Erkunden Sie also genau, ob sich ein Schutzbrief wirklich für Sie lohnt. Bei häufigen Auslandsreisen und ohne Mobilitätsgarantie beim Auto ist dies meist der Fall. Die Mehrausgabe ab 30 € jährlich kann sich im Notfall hier schnell lohnen.